AGB/Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen/Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Jutta Miller-Waldner
Müllerstr. 22 e
12207 Berlin
E-Mail-Adresse: info@juttas-schreiblabor.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Das Kleingedruckte
Ein Wort vorweg:
Das Kleingedruckte ist trocken und manchmal vielleicht erschreckend, aber leider muss es sein, in Ihrem und in meinem Interesse. Denn auch Sie haben weitreichende Rechte.
1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
Jutta Miller-Waldner (Auftragnehmerin) erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie werden vom Kunden (Auftraggeber) durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Die Kommunikation und der Austausch der Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege. Der Auftraggeber muss während der Auftragsbearbeitung erreichbar sein, da sich sonst die Bearbeitungszeit verzögern kann.
Vor Vertragsabschluss teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin seine Wünsche bezüglich der auszuführenden Dienstleistung (Art der Dienstleistung, Umfang des zu bearbeitenden Textes und der Beratung, gewünschte Tiefe der Textbearbeitung, besondere Wünsche bezüglich Stil, Terminologie usw., eventuelle Terminwünsche) sowie des zu betreuenden Textes (Inhalt, Verwendungszweck) mit. Die Auftragnehmerin unterbreitet dem Auftraggeber daraufhin ein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der Auftragnehmerin mit Angabe seiner Adresse den Auftrag erteilt und sie ihn mit detailliert aufgelisteter Angabe der auszuführenden Dienstleistung bestätigt. Mit der Zusendung des Textes bestätigt der Auftraggeber, dass er das Urheberrecht daran besitzt.
Durch eine Anfrage und/oder das unaufgeforderte Zusenden von Texten kommt noch kein Vertrag zustande.
Bis zu Auftragserteilung sind Mails für den potentiellen Auftraggeber kostenlos, sofern sie einen Aufwand von einer Stunde nicht überschreiten. Anschließend werden sie aufgrund des Stundensatzes abgerechnet, bei Abrechnung auf Seitenbasis pauschal mit 15 Euro pro Mail. (Zum Seitenbegriff siehe Punkt 6)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, von allen Unterlagen und Dateien, die er der Auftragnehmerin sendet, Kopien machen. Nach einem eventuellen Datenverlust ist die Auftragnehmerin berechtigt, darauf zurückzugreifen.
Die Auftragsnehmerin führt die vereinbarten Dienstleistungen selbst aus. Sie kann sie aber bei Verhinderung von einem Kollegin/einer Kollegen vornehmen lassen, die sie hinsichtlich ihrer Qualifikation nach ihren Maßstäben geprüft hat. Rechtsbeziehungen entstehen jedoch auch in diesem Fall ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Eine Vermittlungsgebühr dafür fällt nicht an.
2 Ausführung und Lieferung
Korrektorat
Ziel der Leistungserbringung ist, sofern nicht anders vereinbart, die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext und starke Formulierungsschwächen sowie ein durch ihn bewirkter hoher Zeitdruck dieses Ziel beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats ein gewisser Rest an Fehlern verbleiben kann. Die Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 8 geregelt.
Für Texte, die einen sehr hohen Korrekturbedarf aufweisen, behält sich die Auftragnehmerin vor, stundenweise abzurechnen, auch wenn sich das erst während der Bearbeitung ergibt. Der Auftraggeber wird in dem Fall so bald wie möglich in Kenntnis gesetzt.
Lektorat
Fehlerhafte Änderungsvorschläge, die auf einer zu knappen Ausführung im Ursprungstext, auf Unklarheit oder auf mehrdeutigen Formulierungen beruhen, sind nicht der Auftragnehmerin anzulasten.
Die Prüfung der Änderungen und Änderungsvorschläge obliegt dem Auftraggeber, da dieser als Urheber das Ergebnis (z. B. einer Veröffentlichung) zu verantworten hat.
Das Lektorat von wissenschaftlichen Arbeiten umfasst weder die Überprüfung inhaltlicher oder sachlicher Art noch das Umformulieren von ganzen Textpassagen; das gilt auch für Zahlen, Berechnungen und Statistiken.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für das aus dem Textprojekt resultierende Ergebnis. Ein Anspruch darauf, dass das Manuskript nach dem Lektorat von einem Publikumsverlag gedruckt wird oder dass sich die Note der Studienarbeit durch das Lektorat verbessert, besteht also nicht.
Das Schlusskorrektorat ist nicht im Preis enthalten und sollte von einem anderen Dienstleister ausgeführt werden (Betriebsblindheit), der von der Auftragnehmerin auf Wunsch vermittelt wird. Eine Vermittlungsgebühr wird nicht erhoben.
Die Nennung des Namens der Auftragnehmerin im Impressum bedarf ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Lieferung
Ist das Lieferdatum wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Auftraggeber das im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist sind der rechtzeitige Eingang sämtlicher Unterlagen, eine reibungslose Kommunikation sowie der problemloser Austausch von Daten.
Wird eine verbindlich festgelegte Frist um mehr als drei Tage bzw. bei Expressaufträgen um mehr als zwölf Stunden überschritten, ohne dass die Auftragnehmerin nachweislich versucht hat, den Auftraggeber vor der Fristüberschreitung zu informieren, kann der Auftraggeber durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin verliert damit den Anspruch auf ihr Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. Hiervon ausgenommen sind Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Netzwerk- und Serverfehlern sowie etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu geben.
3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei der AuftragserteilungDer Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle notwendigen Unterlagen vollständig, leserlich und in verständlicher Form rechtzeitig vorzulegen. Er informiert sie, auch ungefragt, über Umstände, die für die Ausführung von Bedeutung sind, und beantwortet alle Fragen zu seinem Vorhaben möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend.
Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin über die Verwendung des Textes zu informieren. Für den Fall, dass er den Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat er keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz.
Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistung wie Änderung der Anschrift oder der E-Mail-Adresse und auf das Vertragsverhältnis wie Namensänderung auswirken, unverzüglich mit.
Kommt der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nach, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
Liegt der Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin durch das Versäumnis des Auftraggebers über den bei Vertragsabschluss vorgenommenen Schätzungen (Kostenvoranschlag), ist die Auftragnehmerin zu einer angemessenen Erhöhung des Honorars berechtigt.
4 KündigungEine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. In dem Fall behält die Auftragnehmerin lediglich den Anspruch auf eine Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Auftragnehmerin zu verantwortenden Gründen vor der Lieferung der vereinbarten Leistung vom Auftrag zurück, so entsteht ihm eine Zahlungsverpflichtung in Höhe des vollständigen Auftragswerts, es sei denn, der Auftraggeber erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag.
Der Auftraggeber ist berechtigt, das begleitende Lektorat beziehungsweise Autorencoaching mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. Eventuell eingeräumte Preisnachlässe für längerfristige Zusammenarbeit werden dadurch ungültig. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vom Auftrag auch nach Bearbeitungsbeginn zurückzutreten, wenn der zu bearbeitende Text aufgrund erheblicher Qualitätsmängel (Textverständnis, Lesbarkeit usw.) die Durchführung eines Korrektorats und/oder Lektorats unzumutbar macht. Sie behält sich den Rücktritt auch vor, wenn sich im Verlauf der Tätigkeit zeigt, dass gegen geltendes Recht wie Urheberrecht und rechtsextremistische sowie kinderpornografische Inhalte verstoßen wird, ebenso bei Verunglimpfung von Religionen, Ethnien oder sozialen (Rand-)Gruppen, Aufrufen zur Gewalt oder extreme Darstellungen von Gewalt.
Die von der Auftragnehmerin bearbeiteten Texte dürfen bis zur Begleichung der Rechnung vom Auftraggeber nicht weiter verwendet oder Dritten, wie zum Beispiel einem anderen Dienstleister, zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung ist die Auftragnehmerin berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für durch einen Rücktritt entgangene Gewinne oder sonstige Schäden des Auftraggebers.
5 Leistungsumfang, Pflichten der VertragspartnerDie von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen umfassen die Aufgaben gemäß Auftragsbestätigung.
Sollte sich während der Textarbeit herausstellen, dass weitere Leistungen notwendig oder ratsam sind, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber informieren und eine Änderung des Auftrags vereinbaren.
Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber bei umfangreicheren Projekten regelmäßig über das Ergebnis ihrer Tätigkeit beziehungsweise übermittelt ihm die bis dahin bearbeiteten Texte.
6 Preise und ZahlungsbedingungenDie auf
http://www.juttas-schreiblabor.de/preise.html genannten Preise sind Nettopreise, verstehen sich also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Bei Auslandsgeschäften wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
Sofern Seitenpreise vereinbart werden, entspricht eine Seite dem Umfang von 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Leerzeilen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eigenmächtig Skonto usw. von der Rechnung abzuziehen. Gewährte Preisnachlässe berechtigen nicht zu der Annahme, dass sie auch in Zukunft gelten.
Kostenvoranschläge beruhen auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfanges mit einer Toleranzbreite von 25 Prozent.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Auftragswerten von über 400 Euro sowie bei Erstauftraggebern eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes oder voraussichtlichen Auftragswertes zu verlangen. Bei umfangreichen und längerfristigen Aufträgen ist eine Vorauszahlung für jeweils 10 Stunden bzw. 100 Seiten zu leisten. Diese wird nur bei einem Widerruf oder einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Anrechnung der bis dahin geleisteten Arbeit erstattet.
Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, ihre Arbeit so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Das gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche.
7 Haftung für Mängel (Gewährleistung)Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber Beanstandungen nicht innerhalb von zehn Tagen nach erbrachter Leistung mitteilt. Wird die Leistung nicht beanstandet, geht die alleinige Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Arbeit nach Ablauf der Beanstandungsfrist auf den Auftraggeber über.
Die Auftragnehmerin ist bestrebt, das Korrektorat fehlerfrei auszuführen. Unbesehen davon gilt ihre Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Arbeit durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf vier Seiten nachweisbar ist. Dennoch wird vom Auftraggeber eine mögliche Restquote von durchschnittlich einem Fehler pro 3000 Zeichen nach einer Erstkorrektur bzw. von einem Fehler pro 5000 Zeichen nach einer Zweitkorrektur akzeptiert. Der Auftraggeber erkennt außerdem an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als fünf Fehler pro 1000 Zeichen) diesen Wert herabsetzen kann. Gleiches gilt für Fehler, die beim Datentransfer verursacht werden.
Soll die Auftragnehmerin im Durchschnitt mehr als vierzig Seiten pro Tag korrigieren, gilt die Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Arbeit nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler pro drei Seiten nachweisbar ist.
Übersteigt die Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Auftraggeber das Korrektorat umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Text an den Auftraggeber versandt wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend. Stattdessen hat der Auftraggeber die Fehler im Text zu markieren, so dass die Auftragnehmerin die Berechtigung des Einwandes und die verbliebene Fehlermenge nachvollziehen kann. Bei sich wiederholenden Fehlern reicht eine einmalige Anmerkung aus.
Der Auftraggeber hat eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Schlägt diese fehl, so hat er das Recht auf Herabsetzung des Honorars.
Eine Reklamation ist ausgeschlossen, wenn Fehler durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z. B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder lückenhafte Originaltexte. Ebenso ist sie ausgeschlossen, wenn auf Wunsch des Auftraggebers bereits Textmaterial vernichtet wurde oder der Auftraggeber oder von ihm beauftrage Dritte ohne Zustimmung der Auftragnehmerin Veränderungen am Text vorgenommen haben.
Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen, die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, und Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
Da stilistische Änderungen stark vom Sprachgefühl des Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber. Eine Haftung für stilistische Korrekturen und das Lektorat wird daher ausgeschlossen.
Für vom Auftraggeber beigestellte Texte haftet die Auftragnehmerin, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrerin für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags.
Bei Übermittlung von Texten mittels E-Mail besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen wie Virusübertragungen und Verletzung der Geheimhaltungspflichten, sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt. Der Auftraggeber hat die übersandten Texte zu prüfen, da eine Veränderung der Daten beim Versenden nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass er Texte auf dem elektronischen Weg erhalten kann, zumal Mails zuweilen in Spam-Ordnern abgelegt werden bzw. das Postfach sie nicht annehmen kann.
Der Auftraggeber führt sein Textprojekt in eigenem Namen und in alleiniger Verantwortung durch. Die Auftragnehmerin unterstützt ihn lediglich bei dessen Realisierung. Sie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der von ihr bearbeiteten Texte und haftet daher nicht für presse-, zivil- und strafrechtliche oder sonstige Konsequenzen, die dem Auftraggeber durch die Verwendung des Textes entstehen. Dazu gehören auch der Abdruck von urheberrechtlich geschützten Zitaten und Urheberrechtsverletzungen durch Erwähnung von Marken sowie Persönlichkeitsrechte im Text vorkommender Figuren. Gibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung, kann sie bei eventuellen Regressansprüchen dafür nicht in Haftung genommen werden. Für die Klärung solcher Rechte ist der Auftraggeber verantwortlich; er hat auch die Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung zu tragen.
Alle Schadensersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, auf die Höhe des mutmaßlichen Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8 VerschwiegenheitspflichtDie Auftragnehmerin sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte und alle Tatsachen auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbegrenzte Zeit zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Das bezieht sich sowohl auf dessen Person als auch auf Informationen, die ihr durch den Auftrag bekannt werden.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers elektronisch zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben. Sie ist aber berechtigt, Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten, die sie zur Leistungserbringung einschaltet, offen zu legen. Gleiches gilt, wenn die Offenlegung der Daten notwendig ist, um Störungen oder Fehler in den Datenverarbeitungssystemen der Auftragnehmerin zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.
Die Auftragnehmerin gibt auf Wunsch Auskunft darüber, welche Daten sie gespeichert hat. Der Ausdruck der Unterlagen ist kostenpflichtig. Er beträgt pro je Seite für Ausdruck, Material, Zeitaufwand und Versand 0,15 Euro.
Auf Wunsch des Auftraggebers werden alle zur Verfügung gestellten Texte nach Ablauf seiner eventuellen Ansprüche gelöscht. Von der Löschung nicht betroffen sind Rechnungen.
9 GerichtsstandGerichtsstand ist Berlin.
Stand: 18. November 2011